Was geht, was ist erlaubt?

Nach Klagen der Musik- und Filmindustrie wurde das Vervielfältigen von kopiergeschützten CDs und DVDs verboten. Wer gegen das Gesetz verstößt muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Das gilt auch für Kopien, die du von deiner Musik vorher in Mp3 umgewandelt hast, wenn der Kopierschutz damit umgangen wurde.
Das Urheberrecht wird auch verletzt, wenn du mit Hilfe einer Online-Tauschbörse, bzw. dazu nötiger Software Lieder downloadest. Durch die Online-Tauschbörse lädtst du nicht nur, sondern du bietest automatisch auch die Lieder auf deinem Computer anderen an. Dies wird als Handel mit Musik gewertet und ist strafbar. Pass also auf, welche Programme du nutzt. Die Musikindustrie kennt die Tauschbörsen und es ist leicht, die Nutzer herauszufinden. Aufgrund dessen gibt es immer mehr Seiten im Internet auf denen Mp3s zu kleinen Preisen angeboten werden und damit legal sind.
Trotzdem darfst du für den privaten Gebrauch eine Sicherheitskopie deiner Musik und deiner Filme machen. Wenn du die Kopien jedoch weiterverkaufst oder weitergibst, musst du neben einer hohen Geldstrafe eventuell auch mit einer Haftstrafe rechnen, wenn der Verkauf zu einem gewerblichen Handel geworden ist.
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