Wer darf was?

Ab wann dürfen Jugendliche rauchen? Wie funktioniert das mit der Altersfreigabe bei Filmen oder Computerspielen? Antworten auf diese Fragen bietet das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Darin steht auch, wer im Sinne des Gesetzes Kind oder Jugendliche/r ist. In dem neuen Jugendschutzgesetz wurden das alte Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften sowie Jugendschutzbestimmungen aus dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz zusammengeführt.
Vor dem Gesetz gelten Personen unter 14 Jahren als Kind. Jugendlicher ist, wer zwischen 14 und 18 Jahre alt ist.
Das vollständige Jugenschutzgesetz findet ihr unter www.bmfsfj.de  Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten Besuch öffentlicher Veranstaltungen Tanzveranstaltungen Kinobesuch Gasthausbesuch Übernachten ... Videofilme, Konsolen- und Computerspiele Alkohol und Nikotin
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