Übernachten in Beherbergungsbetrieben

Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson in Beherbergungsbetrieben (vom Luxushotel bis zur Jugendherberge) übernachten.
Ausnahme: Jugendliche dürfen nur ohne Aufsichtsperson bleiben, wenn das im Zusammenhang mit Schule und Ausbildung, einer Ferienarbeit oder mit Reisen und Wanderungen steht und eine Zustimmung der Eltern vorliegt!
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