Kinobesuch

Fürs Kino gelten dieselben Altersgrenzen, wie für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen.
Allerdings ist jeder Film für eine bestimmte Altersgrenze zugelassen! Wer zu jung ist, darf sich gewisse Filme unter Umständen nicht anschauen!
Wenn du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern) oder eines Erwachsenen bist, der eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit sich führt, darfst du zu Filme, die für dein Alter sind, zu jeder Tageszeit ansehen. Kinder ab sechs Jahren dürfen in diesem Fall auch in Filme gehen, die eigentlich ab 12 Jahren sind.
Ohne eine erwachsene Begleitperson ist der Besuch von Filmen, die für dein Alter freigegeben sind nur bis zu folgenden Uhrzeiten (Ende des Films) erlaubt:
- Für Kinder ab 6 Jahren um 20.00 Uhr
- Für Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr
- Für Jugendliche unter 18 Jahren um 24 Uhr
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