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Tanzveranstaltungen

Wenn du unter 16 bist, ist dir der Besuch einer Disko oder einer anderen öffentlichen Tanzveranstaltung ohne einen Personensorgeberechtigten (Begleitperson, die eine schriftlicher Erlaubnis deiner Eltern / Vormund  besitzt) oder Erziehungsbeauftragten (Eltern, Vormund) nicht gestattet. Ausnahmen sind Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe: Dort dürfen sich Kinder bis 22.00 Uhr und Jugendliche unter 16 bis 24.00 Uhr aufhalten.

 

Jugendlichen über 16 ist der Besuch einer Disko oder einer anderen öffentlichen Tanzveranstaltung generell bis 24.00 Uhr erlaubt.