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Besuch öffentlicher Veranstaltungen

Kinder müssen öffentliche Veranstaltungen spätestens um 22.00 Uhr verlassen. Ist eine Aufsichtsperson dabei, verlängert sich der rechtmäßige Aufenthalt auf längstens 24.00 Uhr.

 

Bist Du noch nicht 16 Jahre alt und ohne Begleitung eines Erwachsenen auf einer öffentlichen Veranstaltung, dann ist ebenfalls 24.00 Uhr die Grenze, bis zu der du dich auf einer öffentlichen Veranstaltung aufhalten darfst. Hast du das 16. Lebensjahr bereits vollendet (du hast also bereits deinen 16. Geburtstag gefeiert), dann darfst du bis 1.00 Uhr bleiben.

 

Keine diesbezüglichen Beschränkungen gibt es, wenn du eine Aufsichtsperson dabei hast, oder wenn du an einer Veranstaltung etwa der Schule, der Kirche oder einer Jugendorganisation teilnimmst.