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Zivildienstausnahmen

Nicht jeder anerkannte Kriegsdienstverweigerer kann sofort seinen Zivildienst nach der Anerkennung beginnen. In einzelnen Fällen gibt es Gründe, die zu einer Befreiung (Endgültiger Verzicht auf die Heranziehung zum Zivildienst wegen eines gesetzlichen Befreiungsgrundes) oder einer Zurückstellung (befristeter Verzicht des Bundesamtes auf die Heranziehung eines Zivildienstpflichtigen, damit dieser z.B. seine Ausbildung beenden kann) vom Zivildienst führen. Auch kann der Zivildienstpflichtige für seinen Arbeitgeber unentbehrlich sein. Einige anerkannte Kriegsdienstverweigerer möchten einen Alternativdienst wie Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz oder Andere Dienste im Ausland leisten.

 

Weitere Informationen findest du unter den o. a. Stichworten. Oder auf www.zivildienst.de