Grundlage - Wehrpflicht

Nach § 12 a Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz seid Ihr, sofern Mann, deutsch und mindestens 18 Jahre alt seid und euren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habt, wehrpflichtig. Der Grundwehrdienst dauert momentan 10 Monate. | |