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Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst

Jeder Wehrpflichtige, der seinen Dienst bei der Bundeswehr ableisten will, kann sich für einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst enstscheiden. Dieser schließt sich an den zehn Monate dauernden Grundwehrdienst, wenn die vom Wehrpflichtigen gewünschte Verlängerung des Grundwehrdienstes unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung und des Bedarfs der Truppe zum vorgesehenen Einberufungstermin möglich ist. Verfügungsbereitschaft, wie bei dem "normalen" Grundwehrdienst schließt sich an den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst nicht an.