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Einberufungsbescheid

Etwa fünf bis sechs Monate vor dem geplanten Einberufungstermin kommt ein Brief mit der Nachricht, dass die Einberufung beabsichtigt ist und kündigt an, dass ein Einberufungsbescheid ins Haus steht. Mit diesem wird Dir dann mitgeteilt, wann und wo du deinen 10monatigen Grundwehrdienst mit daran anschließender 2 Monate dauernder Verfügungsbereitschaft, in der jedoch Wehrdienst nur dann zu leisten ist, wenn das Verteidigungsministerium anordnet, dass du antreten musst. 

 

Zu dem in der Einberufung angegeben Termin wird das Wehrdienstverhältnis als Soldat begründet. Soweit du in einem Arbeitsverhältnis stehst, mußt du unbedingt deinen Arbeitgeber unterrichten. 

 

Sollte sich an deinen persönlichen Voraussetzungen und Eignungen deiner oder (besser!) der Meinung deines Arztes nach so gravierend etwas geändert haben, dass du berechtigt annehmen kannst, den Anforderungen nicht mehr zu genügen, setze dich unbedingt mit dem Kreiswehrersatzamt (KWEA) in Verbindung und lege dort evetuell schon erstellte Atteste vor.

 

Solltest du erkranken und zum Termin nicht reisefähig sein, lass dir das von einem Arzt bestätigen und lege diese Bestätigung dem KWEA vor, die Einberufung ist für dich verbindlich.

 

Sollte über einen Antrag auf Zurückstellung oder Befreiung vom Grundwehrdienst noch nicht unanfechtbar entschieden worden sein, kannst du zwar gegen die Einberufung Widerspruch einlegen, allerdings befreit dich das nicht von deiner Pflicht, den Dienst zum Termin anzutreten und es erspart dir auch nicht eventuelle Konsequenzen!!