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Erfassung

Im zarten Alter von ungefähr 17 Jahren wird euch euer zuständiges Einwohnermeldeamt mitteilen, daß es eure persönlichen Daten den Wehrersatzbehörden zur Verfügung stellt. Ihr erhaltet dann einen Berichtigungsbogen, in dem ihr diese übermittelten Daten überprüfen könnt (was ihr auch tun solltet). Dieses Prozedere dient dem Zweck, festzustellen, ob ihr zu dem Personenkreis gehört, der der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt. Ihr werdet "erfasst" und solltet Euch spätestens jetzt Gedanken darüber machen, wie es nun weitergehen soll, ob zum Bund oder nicht! 

 

Erfasst werden übrigens alle, sogar Rollifahrer, die sicherlich nie tauglich wären. Über die tatsächliche Einberufung zum Wehrdienst sagt die Erfassung gar nichts. Wer nicht erfasst wird, ist vergessen worden – oder irrtümlich als Mädchen oder Ausländer registriert.