EinrichtungenNewsKontaktInfoImpressumSitemapSuche
BeratungSchuleBerufeLiebeFreizeit

 
 


Bewerbung um einen Studienplatz

Hast du deine Hochschulreife einmal nachgewiesen, hast du auch ein Recht zu Studieren. Dazu kannst du dich bei den Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen etc. pp. bewerben. Aber, dabei kann das eine oder andere Problemchen auftauchen, wie z.B. das "Studienplätze- alle- schon- weg- Problem" oder das "Deine Leistungen- sind- zu- schlecht- Problem".

 

Dann hast du zwar immer noch ein Recht, zu studieren, aber eben immer noch keinen Studienplatz. Also, folgende Möglichkeiten gibt es, an einen Studienplatz überhaupt heranzukommen:

  1. Das gewünschte Fach ist ein sogenanntes frei zugängliches Fach, also eines, bei dem der Zugang nicht begrenzt. Mit eurer Hochschulzugangsberechtigung (auch Abiturzeugnis genannt) bewerbt ihr  euch um einen Studienplatz. Bei Fragen zur Bewerbung und Fristen   informieren euch die Studentenwerke oder (Abteilung Studienangelegenheiten).
  2. Für den zugänglichen Studiengang besteht an der gewünschten Hochschule ein sogenannter örtlicher Numerus clausus. Das Fach ist zwar prinzipiell frei zugänglich, aber an der von euch auserkorenen Hochschule sind die Plätze knapp. Wenn ihr nicht den verlangten Notendurchschnitt habt, könnt ihr hoffen, evtl. im Nachrückverfahren der Universität doch noch einen Platz zu bekommen oder ihr wartet ein Semester und versucht es noch einmal. Auf diese zwei Möglichkeiten solltet ihr euch aber nicht verlassen. Sucht euch noch eine oder mehrere Unis (möglichst auf Studiengänge ohne Numerus clausus / NC der eurem Durchschnitt entspricht), bei denen ihr euch ein Studium vorstellen könnt und bewerbt euch auch dort.
  3. Nun stellt ihr fest, daß neben Konstanz, auch Berlin, Frankfurt, kurz, die Mehrzahl der Hochschulen wegen der starken Nachfrage nach "eurem" Studienplatz einen örtlichen Numerus clausus eingeführt hat. Jetzt kommt die Zentrale Vergabestelle (ZVS) ins Spiel, nämlich dann, wenn bundesweit die Nachfrage nach bestimmten Studienrichtungen größer ist als das Angebot. Handelt es sich bei dem gewünschten Studienzeit um eines, welches mit einem NC versehen ist, sendet man seine Bewerbung an die ZVS.