Deine Möglichkeiten und Grenzen

Du bist zwischen 7 und 14 Jahre ...
Du kannst dich nur im Rahmen von Geschäften, die üblicherweise von deinen Altersgenossen abgeschlossen werden, verpflichten (z.B. Kauf einer Wurstsemmel,...). Weitergehende Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf eines Fahrrades,...) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des Erziehungsberechtigten (deine Eltern). Solange sich diese nicht geäußert haben, bleibt das Rechtsgeschäft in Schwebe. Du bist außerdem noch nicht deliktsfähig, das heißt, dass bei Straftaten kein gerichtliches Strafverfahren eingeleitet wird.
Du bist zwischen 14 und 18 Jahre ...
Mittels Vertag kannst du dich selbständig zu Dienstleistungen verpflichten. Durch deine Erziehungsberechtigten kann so ein Vertrag jedoch unter bestimmten Bedingungen (z.B. Schädlichkeit,...) gelöst werden. Du kannst dich zu Leistungen verpflichten, die deine Lebensbedürfnisse nicht gefährden (z.B. Kauf eines billigen Mofas,...). Du müsst jedoch über ein gewisses Einkommen oder Vermögen verfügen. Schließt du einen Ausbildungs- oder Lehrvertrag ab, so müssen deine Erziehungsberechtigten diesem zustimmen. Deine Erziehungsberechtigten haften nicht für deine Schulden (außer sie verpflichteten sich durch z.B. eine Bürgschaft dazu). Du bist außerdem strafmündig, das heißt, dass du für Vergehen und Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches vom Gericht zur Verantwortung gezogen werden kannst.
Du bist über 18 Jahre ...
Ab nun gelten keine besonderen Schutzvorschriften mehr. Du bist voll geschäftsfähig. Du kannst rechtswirksam z.B. eine Lebensversicherung abschließen, einen Kredit aufnehmen,... Deine Unterschrift ist dein kostbarstes Vermögen. Mit einer Unterschrift kannst du dich - überspitzt gesagt - zu mehr verpflichten, als du dein ganzes Leben verdienen wirst.  |