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Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf und Behinderungen

Die Frage sonderpädagogischer Hilfen in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und Schulen oder sonderpädagogischer Förderung in Schulkindergärten und Sonderschulen stellt sich immer dann, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung erschwerte Lebensbedingungen sowie erhebliche Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten. Kriterium für besondere Maßnahmen ist deshalb nicht die Behinderung selbst, sondern der mit ihr verbundene sonderpädagogische Förderbedarf.

 

Die Entscheidung über den richtigen Förderort muss deshalb für jedes Kind nach einer ganzheitlichen Diagnostik und gemeinsamen Beratung mit den Eltern und allen an der Förderung des Kindes Beteiligten erfolgen. Diese wägen im Spannungsfeld von sozialer Integration und individueller Förderung ab, welches der persönlich beste Weg ist.

 

  • Sonderpädagogische Frühbetreuung: Sie hilft, direkte oder indirekte Auswirkungen einer vorliegenden Schädigung oder Behinderung auf die Entwicklung des Kindes durch sonderpädagogische Maßnahmen zu verhindern, zu mildern oder auszugleichen. Sonderpädagogische Frühförderung wird durch Beratungsstellen an Sonderschulen durchgeführt. Sie wird vom frühestmöglichen Zeitpunkt angeboten, ist freiwillig und kostenlos.
  • Sonderpädagogische Betreuung an allgemeinen Schulen: Sonderpädagogische Fachkräfte helfen im Rahmen der Kooperation an allgemeinen Schulen durch intensive Beratungs- und Gesprächsangebote, durch ambulanten Sprachheilunterricht, durch sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs- und Verhaltensproblemen oder bei kranken Schülerinnen und Schülern, den Schulerfolg zu sichern.
  • Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen: Hier kann durch intensive sonderpädagogische Förderung auf die individuellen Förderbedürfnisse zum Beispiel durch Entwicklungsförderung, Bewegungsförderung, Förderung von Orientierung und Mobilität, der Kommunikation, Selbstständigkeit oder die Vorbereitung auf Beruf und Leben des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in hohem Maße eingegangen werden. Deshalb können in den Sonderschulen alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württember.