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Studiengebühren

Seit Sommersemester 2007 müssen an den Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlt werden.

Es gibt einige Ausnahmen von der Studiengebühr:

  • beurlaubte Studenten, die vor Vorlesungsbeginn beurlaubt wurden
  • Ausländer aus Staaten, mit denen ein besonderes Interesse an einer Bildungszusammenarbeit besteht
  • Studenten mit weit überdurchschnittlicher Leistung
  • Promotionsstudenten
  • Lehramtstudenten im Praxissemester (auf Antrag)
  • Studenten, die ein Kind (bis 8 Jahre) erziehen (auf Antrag)
  • Studenten mit mindestens zwei Geschwistern, die bereits Gebühren entrichten
  • Behinderte Studenten, wenn die Behinderung das Studium erheblich erschert
  • Ausländische Studenten, die wegen einer Vereinbarung mit der Heimathochschule oder ihrem Heimatland von Gebühren befreit sind.


Finanzierung der Studiengebühr

Zur Finanzierung der Studiengebühr haben viele Studenten Anspruch auf einen verzinsten Kredit bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank). Für das Ausfallrisiko sollen die Hochschulen haften. Anspruch haben jedoch nur folgende Personen, die bei Beginn des Erststudiums nicht 40 Jahre alt sein dürfen:

  • Deutsche
  • Staatsangehörige der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR - Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • Familienangehörige eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU und des EWR
  • Heimatlose Ausländer
  • Bildungsinländer (Ausländer und Staatenlose, die eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben)

Das Darlehen kann in der Regelstudienzeit und noch vier weitere Semester in Anspruch genommen werden. Bei einem notwendigen Zweitstudium oder einem aufbauenden Master-Studiengang auch noch für diese Zeit.

Zusätzlich zur Studiengebühr wird ein Semesterbeitrag fällig. Dieser unterscheidet sich von Universtät zu Universität und beträgt zwischen 40 und 100 Euro.