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Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

Ab dem 01. Januar 2008 dürfen 17-jährige auch in Baden-Württemberg hinter das Steuer eines Autos. Der theoretische Unterricht kann schon vor dem Stichtag begonnen und die theoretische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung ist allerdings erst nach dem 01. Januar möglich.

 

Durch das Begleitende Fahren sollen Fahranfäger die Möglichkeit erhalten, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu erhalten. Der Antrag auf Begleitendes Fahren kann aber jetzt schon gestellt werden. Beantragt werden können die Führerscheinklassen B und BE. Notwendig sind die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters und die Nennung von mindestens einer Begleitperson. Mit diesem Antrag kann auch gleich der Antrag auf einen Führerschein abgegeben werden.

 

Fahren darf dann jeder nach Erhalt der Prüfungsbescheinigung (die zusammen mit einem Personalausweis mitführen muss, fehlt sie, fällt ein Bußgeld von 10 Euro an), die in etwa dem Führerschein entspricht. Ist man bei der Prüfung noch 16 Jahre, erhält man die Bescheinigung mit dem 17. Geburtstag. Hat der Jugendliche den Führerschein schon beantragt, kann er ihn an seinem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abholen.

 

Ausführlichere Informationen zum Thema fahren mit 17 findet ihr unter der Adresse www.flvbw.de.